AGBs

Haftung, Beschädigung, Verlust- und Bruchmengen, Versicherung 
Der Veranstalter haftet für die Mietartikel von der Übernahme bis zur Rückgabe der Mietartikel. Der Veranstalter haftet für alle Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjekts resultieren. Bei Verlust oder Beschädigung des Mietartikels (ebenfalls bei Transportbehältern und Transporthilfsmitteln) ist der Mieter/Gast verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden, wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus.
Der Veranstalter erstattet Faden Catering- und Eventservice GbR bei Verlust, Zerstörung und nicht reparaturfähiger Beschädigung eines Mietgegenstandes die für die Ersatzbeschaffung eines gleichartigen, neuwertigen Gegenstandes anfallenden Kosten.
Wenn der Schaden noch repariert werden kann und die Kosten dafür nicht höher sind als die Ersatzbeschaffung eines gleichartigen, neuwertigen Artikels, muss der Mieter/Gast die Reparaturkosten ersetzen.
Weitergehende Schadensersatzansprüche von Faden Catering- und Eventservice GbR bleiben unberührt.
Der Mieter haftet uns gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung des Mietartikels resultieren, gegen uns geltend machen können.

Zusatzleistungen 
Der Mietpreis sowie die Transportkosten beinhalten nicht den Auf- und Abbau sowie das Vertragen und Einsammeln der gemieteten Gegenstände. Diese Leistungen übernehmen wir gerne gegen gesonderte Berechnung.

Leistungsumfang, Preise, Zahlung
Zu den Leistungen von Faden Catering und Eventservice GbR zählen alle Sach- und Dienstleistungen, die zur Durchführung der gebuchten Veranstaltung erforderlich sind. Der genaue Leistungsumfang wird vertraglich festgelegt. 
Leistungen wie Cateringbedarf, Musikkapellen, Sonderdrucke von Menükarten, Blumendekoration, DJ, Lichtanlage, Musikanlage etc. werden extra berechnet. Eventuell anfallende GEMA-Gebühren trägt der Gast.
Der Gast verpflichtet sich alle von Faden Catering und Eventservice GbR erbrachten Leistungen gemäß Vertrag bzw. gültiger Preisliste zu bezahlen. 
Der Gast verpflichtet sich außerdem, Auslagen von Faden Catering und Eventservice GbR an Dritte zu bezahlen, wenn er diese Leistungen in Auftrag gegeben hat. Dies gilt auch, wenn er die Leistungen nicht in Anspruch nimmt. 
Der Veranstalter haftet für alle Bestellungen seiner Gäste. 
Alle vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. 
Angemessene Preisänderungen bis maximal 10% pro Jahr behalten wir uns vor.

Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Veranstalter darf keine Speisen mitbringen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung mit Faden Catering und Eventservice GbR (z.B. wenn die Hochzeitstorte vom Gast gestellt wird). Faden Catering und Eventservice GbR kann in diesem Fall einen Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnen. 
Das Mitbringen eigener Getränke (Weine, Sekt, Spirituosen) ist nur im Ausnahmefall möglich (z.B. wenn der Gast ein eigenes Weingut besitzt). Es wird hier ein Korkengeld von derzeit 10,00 EUR plus MwSt. erhoben. Alkoholfreie Getränke dürfen nicht mitgebracht werden. 

Rücktritt des Kunden
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit Faden Catering und Eventservice GbR geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung von Faden Catering und Eventservice GbR. 
Falls der Kunde vom Vertrag zurücktritt, wird der Endpreis abzüglich der ersparten Aufwendungen berechnet. (zzgl. der gültigen MwSt.)
Mindestens kann Faden Catering und Eventservice GbR den Dienstleistungsaufwand, Pacht-, Nebenkosten-, Verwaltungs-, sowie Zumietgebühren, Gagen und dergleichen, in Höhe von 3.600,-- EUR; zzgl. der gültigen MwSt. beanspruchen.